Recht & Finanzen |
12. Oktober 2016
Kein Unterhalt = kein Führerschein?
Eine Idee, um säumigen Unterhaltszahlern den Griff zum Scheckbuch ins Gedächtnis zu rufen, wird nun konkreter: Vätern und Müttern, die sich vor den Zahlungen drücken, soll in Zukunft der Führerschein für bis zu sechs Monate entzogen werden können. Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte sich eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums positiv zu dem Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Die Sprecherin begrüßte, dass von dem Referentenentwurf zu Fahrverboten für Straftäter auch säumige Unterhaltszahler betroffen sein sollen. „Durch solche strafrechtlichen Sanktionen und vor allem mit den Diskussionen darüber wird das Bewusstsein für die elterliche Verantwortung auch nach einer Trennung geschärft“, erklärte sie. Besonders in Fällen, in denen eine Freiheitsstrafe nicht infrage kommen und eine Geldstrafe nicht den gewünschten Effekt erzielen würde, sei der Führerscheinentzug "eine gegebenenfalls wirksame Sanktion auch für säumige Unterhaltszahler“.
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Wer nicht zahlt, muss auf seine vier Räder verzichten
Mit dem Gesetzesentwurf setzt Heiko Maas eine Vereinbarung innerhalb des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD um. Maas äußerte sich gegenüber dem „Spiegel“ zu den geplanten Sanktionen und stellte klar: "Es gibt Fälle, etwa bei sehr wohlhabenden Straftätern, bei denen eine Geldstrafe keine Wirkung erzielt." Eine andere Tragweite hätte dagegen der Entzug des Führerscheins. Im Einzelfall solle die Entscheidung von einem Gericht getroffen werden. Klarer Gegner des Entwurfes ist der ADAC. Der Automobilclub lehnt dessen Umsetzung ab und vertritt den Standpunkt, dass ausschließlich Verkehrsvergehen mit dem Führerscheinentzug geahndet werden sollten.
Bleibt abzuwarten, ob und wann genau das Gesetzt tatsächlich in Kraft tritt und die säumigen Unterhaltszahler auf Fahrrad und Co. umsatteln müssen.
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